Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung des Partyraum Lehr

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung des Veranstaltungsraumes „Partyraum Lehr“ zur Durchführung von privaten oder geschäftlichen Veranstaltungen.
  2. Vertragspartner
    Vermieter:
    Holger Lehr – Partyraum Lehr
    Hauptstraße 107
    35745 Herborn

Telefon: 0171 7710618
E-Mail: [email protected]

Der Mieter ist die Person, die den Raum verbindlich bucht und für die Veranstaltung verantwortlich ist.

  1. Vertragsabschluss
    Eine Buchung erfolgt durch Anfrage des Mieters und die anschließende Bestätigung durch den Vermieter. Erst mit der Bestätigung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
  2. Nutzungsdauer
    Der Partyraum wird ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum vermietet. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
  3. Nutzung der Musikanlage
    Es darf ausschließlich die im Partyraum vorhandene Musikanlage verwendet werden.
    Das Anschließen oder Verwenden eigener Musikanlagen oder zusätzlicher Tontechnik ist nicht gestattet.
  4. Alkohol und Verantwortung
    Der Mieter ist für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol während der Veranstaltung verantwortlich.
    Er trägt dafür Sorge, dass gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Jugendschutz, eingehalten werden.
  5. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst oder seine Gäste während der Veranstaltung entstehen.
    Beschädigungen am Gebäude oder Inventar sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
  6. Dekoration
    Dekoration darf angebracht werden, muss jedoch nach der Veranstaltung vollständig entfernt werden.
    Für Konfetti wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 100 € erhoben.
  7. Reinigung und Müll
    Die Entsorgung des Mülls erfolgt durch den Vermieter.
    Der Raum ist dennoch in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
  8. Schlüsselübergabe
    Die Schlüsselübergabe erfolgt am Tag der Veranstaltung oder nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter.
  9. Kaution
    Eine Kaution wird nicht erhoben.
  10. Hausrecht
    Der Vermieter behält sich das Hausrecht vor. Bei groben Verstößen gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorschriften kann die Veranstaltung beendet werden.
  11. Schlussbestimmungen
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.